Stiften bringt viele Vorteile

Stiften heißt, eine gemeinnützige Stiftung langfristig und nachhaltig gemäß dem Stiftungszweck zu unterstützen..

Der Staat belohnt Menschen, die Vermögen für eine gemeinnützigen Zweck stiften. Sowohl die Arbeit gemeinnütziger Stiftungen als auch das Engagement der Stifterinnen und Stifter wird hoch geschätzt und ist daher steuerlich begünstigt.

Die Stiftungsbeträge sind von der Schenkungssteuer befreit

Die Stiftungsbeiträge sind von der Erbschaftsteuer befreit (innerhalb von 214 Monaten nach dem Erbfall).

Zuwendungen der Stifterinnen und Stifter mindern das steuerpflichtige Einkommen.

Die Höchstgrenze für den steuerlichen Sonderausgabenabzug liegt bei einheitlich 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte oder bei 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.

Spenden, die sich in einem Veranlagungszeitraum nicht mehr auswirken, können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.

Der steuerliche Höchstbetrag für die Ausstattung von gemeinnützigen Stiftungen mit Kapital liegt bei eiiner Million Euro. Verheiratete können diesen Betrag doppelt geltend machen. Er kann über 10 Jahre verteilt werden.

 

Sie als Stifter

Mit einer Zustiftung ab 1000 Euro können Sie Stifter der Bürgerstiftung Dülmen werden. Sie unterstützen damit langfristig die Arbeit der Stiftung. Die Summe kann auch in Raten eingezahlt werden. 

Mit der Verpflichtungserklärung nehmen Sie den ersten Schritt zum Stifter,wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Ihr Stiftungsfonds

Ihre Zustiftung kann auch als eigener Stiftungsfonds eingerichtet und einem bestimmten Zweck zugeordnet werden, der aber mit unserer Stiftungssatzung übereinstimmen muss. Dann werden die Zinserträge Ihres Fonds ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Der Fonds kann wunschgemäß auch Ihren Namen tragen. Damit kann Ihre Stiftung dauerhaft mit Ihrer Person oder Ihrer Firma verbunden bleiben.

Ihre eigene Stiftung/ Treuhandstiftung

Unter dem Dach der Bürgerstiftung Dülmen kann auch Ihre eigene Stiftung (Treuhand-Stiftung) gegründet werden - mit den Zwecken, die Sie festlegen, mit einem Namen, den Sie aussuchen, mit einer Satzung, deren Inhalte Sie bestimmen und mit Gremien, die Sie besetzen können.

Die Bürgerstiftung Dülmen übernimmt gerne die Verwaltung der Stiftung und sorgt für die ertrags-bringende Anlage Ihres Stiftungsvermögens. Sie hilft Ihnen bei der Errichtung der Stiftung, reicht die erforderlichen Unterlagen bei der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt ein und garantiert Ihnen, dass die Erträge aus der Stiftung satzungsgemäß verwendet werden. Die Bürgerstiftung Dülmen arbeitet hierbei mit Fachleuten zusammen.

Sprechen Sie mit uns über alle damit zusammenhängenden Fragen!

 

Testamentarische Verfügung und Vermächtnis

Wie kann ich über meinen Tod hinaus wirksam sein, wie kann mein Lebenswerk dauerhaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden? Diese Fragen stellen sich besonders Menschen, die keine Erben haben und deren Vermögen ohne Testament an den Staatshaushalt fallen würde.

Große gemeinnützige Organisationen mit einem hohen Verwaltungsaufwand und anonymer Struktur bieten oft nicht die Gewähr, dass das Erbe nach den Intentionen der Erblasser zielgerichtet eingesetzt wird. Ein Vermächtnis zu Gunsten der Bürgerstiftung Dülmen bietet die Sicherheit, dass das vererbte Vermögen als Stiftungskapital quasi für alle Zeiten gemeinnützig in der Stadt Dülmen eingesetzt wird.

Die Gremien der Bürgerstiftung Dülmen sowie Fachleute in den Entscheidungsgremien garantieren, dass innovative Projekte und engagierte Menschen in unserer Stadt gefördert werden. Die schlanke Struktur der Stiftung und ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement sichern, dass die Erträge des Kapitals ihrem eigentlichen Zweck ohne übermäßige Kosten zugute kommen können.

 

Auch können die Erblasser selbst definieren, welchen Zwecken die Erträge ihres hinterlassenen Vermögens ganz oder teilweise zugeführt werden. Ein Vermächtnis zugunsten des Kapitalaufbaus der Bürgerstiftung ist also bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung, eine Form von Bürgersinn, die weit über den Tod hinaus Früchte trägt.

Sprechen Sie mit uns darüber. Unsere Fachleute beantworten gern Ihre Fragen in einem vertraulichen Gespräch.

  • Berthold Büning +49-(0)-15255794901
  • Karlheinz Lipp +49-(0)-01759809361

Die Bankverbindungen der Bürgerstiftung Dülmen:

Sparkasse Westmünsterland IBAN:
DE72401545300018027276

WELADE3WXXX

VR-Bank Westmünsterland

IBAN:
DE3142861387
GENODEM1BOB